MarketCast-Datenschutzrichtlinie für Kinder

Datum des Inkrafttretens: 2. August 2022

MarketCast LLC und MarketCast UK Limited (gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen „Unternehmen“ oder „wir“, „unser“ oder „uns“) betreiben Online-Dienste, die allgemeine Publikumsdienste sind und nicht wissentlich „personenbezogene Daten“ im Sinne von Children’s Online Privacy Protection Act („COPPA“) von Kindern unter 13 Jahren („Kind“ oder „Kinder“) erfassen, sofern dies nicht von COPPA gestattet und in dieser Datenschutzerklärung für Kinder erläutert wird.  Wenn Sie ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sind und glauben, dass wir solche personenbezogenen Daten anders als von COPPA zugelassen erfasst haben, kontaktieren Sie uns bitte wie unten angegeben.  Gelegentlich haben wir möglicherweise spezielle Bereiche unserer Dienste, die ganz oder teilweise für Kinder bestimmt sind.  In solchen Fällen gilt diese Datenschutzerklärung für Kinder.

Diese Datenschutzerklärung für Kinder gilt auch für personenbezogene Daten von Kindern in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne von Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) für den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) oder die Allgemeine Datenschutzverordnung („UK-DSGVO“) des Vereinigten Königreichs („UK“) . Die DSGVO legt das Alter, ab dem die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, standardmäßig auf unter 16 Jahre fest, aber jedes Land kann ein niedrigeres Alter festlegen, sofern es nicht unter 13 Jahren liegt.

Die nationalen Gesetze des EWR und des Vereinigten Königreichs haben derzeit das Alter, ab dem die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, auf die folgenden Altersstufen festgelegt („EWR/UK Age of Digital Consent“): Österreich: 14; Belgien: 13; Bulgarien: 14; Kroatien: 16; Zypern: 14; Tschechische Republik: 15; Dänemark: 13; Estland: 13; Finnland: 13; Frankreich: 15; Deutschland: 16; Griechenland: 15; Ungarn: 16; Island: 13; Irland: 16; Italien: 14; Lettland 13; Lichtenstein: 16; Luxemburg: 16; Litauen: 14; Malta: 13; Norwegen: 13; Polen: 16; Slowakei: 16; Slowenien: 15; Spanien: 14; Schweden: 13; Niederlande: 16; und UK: 13. Die hierin verwendeten Begriffe „Kind“ oder „Kinder“ beziehen sich gegebenenfalls auch auf ein Kind unter dem entsprechenden Alter der Länder.

Diese Datenschutzerklärung für Kinder erläutert unsere Praktiken zur Erfassung, Offenlegung und elterlichen Zustimmung in Bezug auf personenbezogene Daten, die von Kindern bereitgestellt werden, und für betroffene Personen im EWR/UK im Rahmen des EWR/UK Age of Digital Consent über sie.  Diese Datenschutzerklärung für Kinder steht im Einklang mit COPPA, der DSGVO und der UK-DSGVO.  Weitere Informationen zu COPPA und allgemeine Tipps zum Schutz der Online-Privatsphäre von Kindern finden Sie auf der Website der Federal Trade Commission.

Unter bestimmten Umständen können zusätzliche Bestimmungen, Bedingungen und Hinweise für Benutzer gelten, die an ihrem Wohnort noch nicht volljährig sind, und dies kann je nach Gebiet unterschiedlich sein.  Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie, der Datenschutzerklärung für Forschungszwecke, den Nutzungsbedingungen und allen anderen veröffentlichten oder bereitgestellten Bedingungen oder Hinweisen (z. B. Einverständniserklärungen für Forschungszwecke).

1.      Bereiche unserer Dienste für Kinder und gemischte Nutzung

Obwohl wir ein allgemeiner Publikumsdienst sind, können wir von Zeit zu Zeit spezielle Abschnitte haben, die ganz oder teilweise für Kinder bestimmt sind.  Wenn sich ein Abschnitt an Kinder richtet, aber nicht ausschließlich, (ein „Mischnutzungs“-Dienst), können wir in Übereinstimmung mit COPPA, der DSGVO oder der UK-DSGVO Benutzer auf das Alter überprüfen und Benutzer auf der Grundlage ihres selbst gemeldeten Alters behandeln.  Abschnitte unserer Online-Dienste, die sich überwiegend an Kinder richten, gehen davon aus, dass alle Benutzer Kinder sind, sofern keine anderweitige Überprüfung mit den Methoden der überprüften elterlichen Zustimmung von COPPA und gegebenenfalls den Zustimmungsmethoden der britischen oder EWR-Mitgliedstaaten erfolgt.  Soweit wir jedoch personenbezogene Daten über Kinder in den USA erheben oder verwenden, sind wir nicht verpflichtet, Benutzer altersmäßig zu überprüfen, wenn unsere Verwendung der personenbezogenen Daten gemäß COPPA keine verifizierte Zustimmung der Eltern erfordert.  In solchen Fällen entsprechen unsere Praktiken anderen anwendbaren Bestimmungen des COPPA. Zur Klarstellung: Soweit wir personenbezogene Daten über ein Kind online erfassen, gestatten diese Online-Dienste Kindern nicht, die Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Für den Fall, dass uns bekannt wird, dass wir personenbezogene Informationen/Daten von Kindern online ohne die erforderliche elterliche Zustimmung gemäß geltendem Recht erfasst haben, werden wir diese Informationen entsorgen oder anderweitig gemäß COPPA und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften behandeln.  Wenn Sie ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sind und glauben, dass Ihr Kind unter dreizehn (13) Jahren oder, je nach Fall, dem EWR/UK Age of Digital Consent, uns personenbezogene Informationen/Daten zur Verfügung gestellt hat, wenden Sie sich bitte an den in Abschnitt 5 unten dargelegten Kontakt.

Von Zeit zu Zeit können wir Dienstleistungen Personen zur Verfügung stellen, die an ihrem Wohnort noch nicht volljährig sind.  In solchen Fällen beabsichtigen wir, alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, die zusätzlich zu COPPA gelten oder sich anderweitig von COPPA unterscheiden können.

2.      Umfragen

Die meisten unserer direkten Umfragen, Fokusgruppen oder anderen Marktforschungsstudien ( „Forschung“) richten sich nicht an Kinder. In einigen Fällen können wir jedoch Untersuchungen durchführen, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Meinungen von Kindern einzuholen.

Soweit wir personenbezogene Daten direkt von einem Kind im EWR oder im Vereinigten Königreich erheben, gilt diese Datenschutzerklärung für Kinder und wir werden die DSGVO, die UK-DSGVO und gegebenenfalls nationale Anforderungen einhalten, auch ohne Einschränkung, wenn erforderlich, die Einholung einer verifizierten elterlichen Einwilligung. Wenn wir eine solche Einwilligung im Zusammenhang mit der Forschung anfordern, stellen wir einen Link zu unserer Datenschutzerklärung für Forschung bereit, um unsere Forschungsdatenpraktiken im Detail zu beschreiben, und wir werden alle anwendbaren zusätzlichen Praktiken in Bezug auf personenbezogene Informationen/Daten angeben, für deren Erfassung, Verwendung und Weitergabe die Einwilligung erteilt wurde.  Die Teilnahme an der Forschung und die Erlaubnis für Ihr Kind, Fragen zu beantworten, ist völlig freiwillig, und wir werden alle erfassten personenbezogenen Informationen/Daten in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung für die Forschung, der geltenden Forschungseinwilligung und der elterlichen Mitteilung behandeln.

Soweit wir personenbezogene Daten direkt von einem Kind in den USA online erfassen, gilt diese Datenschutzerklärung für Kinder, und wir werden COPPA einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die verifizierte Zustimmung der Eltern, sofern erforderlich.

3.      Elterliche Entscheidungen und Kontrollen

Unsere Online-Dienste richten sich überwiegend an Erwachsene. Wenn sich ein Teil unserer Online-Dienste an Kinder richtet, holen wir vor der Erhebung personenbezogener Informationen/Daten die Zustimmung der Eltern ein, indem wir COPPA-konforme oder, je nach Fall, UK- oder EWR-Mitgliedsstaaten-konforme Verifizierungsmethoden verwenden.  Die Zustimmung der Eltern ist erforderlich, wenn ein Kind unter 13 Jahre alt ist oder, je nach Fall, das EWR/UK Age of Digital Consent erreicht hat. Die Eltern werden dann aufgefordert, die Kontrolle über den Online-Dienst an ihr Kind zu übergeben.

Anstatt eine verifizierte elterliche Zustimmung einzuholen, bevor die Kontrolle über die Online-Dienste von den Eltern an das Kind übergeben wird, können wir Eltern oder Erziehungsberechtigten alternativ andere Mitteilungen zukommen lassen, wenn weniger als eine verifizierte elterliche Zustimmung erforderlich ist.  Diese Mitteilungen enthalten die von COPPA und anderen anwendbaren Gesetzen geforderten Informationen.

Eltern oder Erziehungsberechtigte können uns jederzeit verweigern, persönliche Informationen/Daten von ihren Kindern zu erfassen, und können verlangen, dass wir die persönlichen Informationen/Daten, die wir in Verbindung mit diesen Kindern erfasst haben, aus unseren Aufzeichnungen löschen.  Eltern oder Erziehungsberechtigte können den Zugriff auf die personenbezogenen Informationen/Daten ihres Kindes anfordern, diese ändern oder löschen, indem sie uns wie in Abschnitt 5 unten angegeben kontaktieren. Um die Privatsphäre und Sicherheit von Kindern zu schützen, werden wir angemessene Schritte unternehmen, um die Identität eines Elternteils zu überprüfen, bevor wir Zugang zu persönlichen Informationen/Daten gewähren.

Nach Erreichen des EWR/UK Age of Digital Consent hat das Kind jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung selbst zu widerrufen, kann uns verweigern, weitere personenbezogene Daten zu erheben, und kann verlangen, dass wir aus unseren Aufzeichnungen die personenbezogenen Daten, die wir erfasst haben, sowie den Zugriff darauf löschen, die Änderung oder Löschung von Daten über ihn oder sie anfordern, indem er oder sie uns wie in Abschnitt 5 unten angegeben kontaktiert.

4.      Personenbezogene Daten, die von Kindern erhoben und/oder anderen zur Verfügung gestellt werden

Wir können personenbezogene Informationen/Daten von Kindern erfassen, wie in unserer Datenschutzrichtlinie und dieser Datenschutzerklärung für Kinder und gegebenenfalls in unserer Datenschutzerklärung für Forschungszwecke und Forschungseinwilligung dargelegt, wie in einer entsprechenden elterlichen Mitteilung genauer beschrieben. Wir werden nicht mehr personenbezogene Daten erfassen oder verlangen, dass ein Kind mehr personenbezogene Daten weitergibt, als für die Teilnahme an einer Aktivität oder Forschung vernünftigerweise notwendig sind.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in unserer allgemeineren Datenschutzrichtlinie geben wir personenbezogene Informationen/Daten, die von Kindern erhoben wurden, nur in einer begrenzten Anzahl von Fällen weiter, wie dies nach COPPA und anderen geltenden Gesetzen zulässig ist, einschließlich der folgenden:

  • Serviceanbieter. Wir können personenbezogene Informationen/Daten an unsere Serviceanbieter weitergeben, wenn dies erforderlich ist, damit sie bestimmte zulässige interne Betriebsfunktionen für uns ausführen können.
  • Rechtliches Verfahren. Wir können personenbezogene Informationen/Daten weitergeben, wenn dies gesetzlich in dem Land zulässig oder vorgeschrieben ist, in dem sich die betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung befinden (und/oder gemäß der DSGVO), beispielsweise als Reaktion auf einen Gerichtsbeschluss oder eine Vorladung. Soweit nach geltendem Recht zulässig, können wir auch personenbezogene Informationen/Daten, die von Kindern erhoben wurden, weitergeben (i) als Reaktion auf eine Anfrage einer Strafverfolgungsbehörde oder einer öffentlichen Behörde (einschließlich Schulen oder Kinderschutzeinrichtungen); (ii) wenn wir glauben, dass die Offenlegung die Anstiftung zu einer Straftat verhindern, eine Untersuchung im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit erleichtern oder die Sicherheit eines Kindes schützen kann, das unsere Websites oder Anwendungen nutzt; (iii) um die Sicherheit oder Integrität unserer Websites, Anwendungen und anderer Technologien sowie der Technologie unserer Serviceanbieter zu schützen; oder (iv) um es uns zu ermöglichen, Vorkehrungen gegen Haftung zu treffen.
  • Forschungskunden. Für Forschungszwecke an Forschungskunden, wie in unserer Datenschutzerklärung für Forschungszwecke dargelegt. Indem Sie an einer Umfrage oder an einer anderen Forschung teilnehmen oder Ihrem Kind dies gestatten, weisen Sie uns an, umfragebezogene personenbezogene Informationen/Daten an Kunden weiterzugeben, wie in unserer Datenschutzerklärung für Forschung, der geltenden Forschungseinwilligung und der elterlichen Mitteilung erläutert. Forschungskunden werden die Informationen nur im Zusammenhang mit der Durchführung der Forschung verarbeiten und die Informationen nicht weiter verwenden oder weitergeben.
  • Andere Verwendungen. Wie in der Mitteilung an die Eltern zum Zeitpunkt der Einholung der Einwilligung anderweitig erläutert oder wie anderweitig von COPPA oder gegebenenfalls der DSGVO oder der DPA des Vereinigten Königreichs oder einem anderen anwendbaren Recht zulässig oder erforderlich.

5.      Angaben zum Betreiber und Kontaktaufnahme

Sie erreichen uns unter:

Marketcast Privacy Inquiries

5900 Wilshire Blvd, 27th Floor

  1. Hd.: Rechtsabteilung

In einigen Fällen kann ein Forschungskunde der „Betreiber“ des umfragebezogenen Online-Dienstes sein und wir sind lediglich sein Serviceanbieter (und Datenverarbeiter im Sinne der DSGVO). In diesem Fall werden seine Datenschutzrichtlinie und die Datenschutzerklärung für Kinder veröffentlicht und gelten für seine Praktiken.  Überprüfen Sie diese Dokumente auf ihre Datenpraktiken und Kontaktinformationen.  In anderen Fällen sind wir und der Umfragekunde Kooperationspartner (oder Verantwortliche im Sinne der DSGVO); in diesem Fall werden sowohl wir als auch die Kunden als Kooperationspartner identifiziert und unsere beiden Datenschutzhinweise werden veröffentlicht.  In beiden Fällen wird in der Mitteilung an Sie, die um Zustimmung der Eltern bittet, angegeben, wer der/die Betreiber/Verantwortliche(n) ist/sind.